Inhaltsbereich
Gleichstellung in der Satzung
Quotierung: 40 % Geschlechterquote für Vorstände, Delegationen und Gremien
Im Organisationsstatut der SPD finden sich viele Regelungen, die auf dem Weg zu mehr Gleichstellung helfen. Bereits seit 1988 gibt es die Geschlechterquote, die sich heute in §11 des Organisationsstatutes wiederspiegelt und dort verbindlich festgelegt ist:
§11 (2) „In den Funktionen und Mandaten der Partei müssen nach Maßgabe dieses Statuts und der Wahlordnung Frauen und Männer mindestens zu je 40 % vertreten sein. Die Pflicht richtet sich an das wählende oder entsendende Gremium. Die Quotierung bezieht sich insbesondere auf Mehrpersonengremien wie Vorstände, geschäftsführende Vorstände, von Vorständen eingesetzte Gremien und Delegationen.“
In der Wahlordnung ist dies als Auftrag für Vorstände nochmal gesondert betont bei den allgemeinen Grundsätzen. Dort ist das Ziel 50:50 bereits angelegt:
§3 (5) „Wahlvorschläge müssen die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Die Personalvorschläge der Vorstände müssen Frauen und Männer mindestens zu je 40 % berücksichtigen, sie sollen Frauen und Männer zu je 50 % berücksichtigen.“
Reißverschlussverfahren
Für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten zur Bundestagswahl gilt seit 2011 das sogenannte „Reißverschlussverfahren“. Dieses Verfahren stellt in der Wahlordnung sicher, dass Frauen und Männer immer abwechselnd auf der jeweiligen Liste vertreten sind, also 50:50. Vorher galt über die sogenannte „5er-Päckchen-Regelung“ die Mindestquote von 40 %.
§4 (2) „Für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird die angemessene Vertretung von Frauen und Männern durch die Aufstellung der Landeslisten gesichert. Die Aufstellung der Landeslisten erfolgt alternierend; eine Frau, ein Mann, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.“
Dieses Prinzip des Reißverschlusses gilt auch für alle anderen Listenaufstellungen zu Landtagswahlen oder kommunalen Wahlen, falls in der Satzung vor Ort keine andere Regelung getroffen ist, die die Mindestquote von 40 % gewährleistet.
Auch für die Bundesliste zur Europawahl gilt das Reißverschlussverfahren.
§4 (3) „Die Aufstellung der gemeinsamen Liste aller Bundesländer (Bundesliste) zur Europawahl oder die Aufstellung von Landeslisten zur Europawahl erfolgt alternierend; eine Frau, ein Mann, beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.“
Modellprojekt: Doppelspitze auf Ortsvereinsebene
Die Forderung nach einer Doppelspitze begleitet die SPD schon seit einigen Jahren. Seit 2017 ist sie Realität für viele Ortsvereine bundesweit und verändert somit bereits ganz konkret Parteikultur vor Ort.
Der ordentliche Bundesparteitag im Dezember 2017 hat mit einem Modellprojekt den Weg freigemacht, die gleichberechtigte Leitung auf Ortsvereinsebene zu erproben. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit dem ehrenamtlichen Engagement in der SPD wird damit für alle Geschlechter verbessert. Dieser Beschluss wurde als einer der ersten in der organisatorischen Erneuerung umgesetzt.
Die Richtlinie dazu hat der Parteivorstand am 4. März 2018 beschlossen. Das Modellprojekt erlaubt es den Ortsvereinen, dass dem Vorstand zwei gleichberechtigte Vorsitzende angehören, wobei ein Mann und eine Frau vertreten sein muss. Diese Richtlinie wurde per E-Mail an die Gliederungen verschickt.
Seitdem haben viele Ortsvereine die Doppelspitze bereits eingeführt und können von ersten positiven Erfahrungen berichten. Es gibt sie bereits in fast allen Landesverbänden und Bezirken.
Wenn der Bundesparteitag 2019 durch Satzungsänderung den Weg frei macht für eine Doppelspitze auf der Bundesebene und auf allen Gliederungsebenen, müssen die Gliederungen nur noch entsprechend des Organisationsstatutes auf Bundesebene ihre jeweiligen Satzungen anpassen.
Die Doppelspitze ist also bald überall und einfach möglich. 2020 ist ein Erfahrungsaustausch der Doppelspitzen geplant, um die Erkenntnisse für die Parteiarbeit in der Praxis auch anderen interessierten Gliederungen zur Verfügung zu stellen.